Liebe Eltern,
zunächst einmal wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein gutes neues Jahr in Gesundheit und Zufriedenheit.
Wie Sie den Medien sicherlich entnommen haben, geht Bayern aufgrund des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens in einen verlängerten Lockdown. Der Ministerrat hat entschieden, dass an allen bayerischen Schulen in allen Jahrgangsstufen im Zeitraum vom 11. bis 29. Januar 2021 ausschließlich Distanzunterricht stattfindet.
Alle Schulen haben sich auf den Distanzunterricht vorbereitet. Sie erhalten, abgestimmt auf die Jahrgangsstufe und die entsprechenden Möglichkeiten, von der Klassenlehrkraft Ihres Kindes eine Elterninformation mit der Vorgehensweise.
Eine Notbetreuung wird an den Grundschulen eingerichtet. Hierzu sind die Eltern gebeten, den Betreuungsbedarf gegenüber der Schule formlos und in aller Kürze zu begründen. Bitte leiten Sie uns diese Begründung über die Klassleitung Ihres Kindes zu.
Über die o. g. Punkte hinaus wurde im Bayerischen Ministerrat entschieden, anstelle der Faschingsferien (geplant für 15.-19. Februar 2021) eine zusätzliche Unterrichtswoche stattfinden zu lassen.
Leistungsnachweise werden in allen Schularten reduziert. Für die Grundschule gilt: In der 4. Jahrgangsstufe werden bis zum Übertrittszeugnis 14 Proben geschrieben und die Ausgabe des Übertrittszeugnisses um eine Woche nach hinten verlegt.
Die Zwischenzeugnisse werden am 5. März ausgegeben.
Das Kultusministerium hat heute eine Elterninformation und eine Anlage zur Notbetreuung herausgegeben, die Sie von der Klassenlehrkraft erhalten und zusätzlich auf unserer Homepage einsehen können.
Neue Informationen erhalten Sie so zeitnah wie möglich. Bitte nutzen Sie auch die Seiten des Kultusministeriums unter www.km.bayern.de.
Das Büro der Schule ist ab Montag vormittags in gewohnter Weise besetzt, sodass Sie uns telefonisch erreichen können.
Hoffen wir, dass die Infektionszahlen rasch zurückgehen und der Unterrichtsbetrieb bald wieder normal verlaufen kann.
Den Kindern wünsche ich einen guten Unterrichtsstart.
Anbei die Elternbriefe und offiziellen Informationen zur Schulschließung am Mittwoch, 16.12.20.
Hiermit bestätigen Sie, dass Ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist.
Hier das Merkblatt vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus:
Liebe Eltern,
hinsichtlich der Anforderungen an die Mund-Nasen-Bedeckung gibt es eine schriftliche Neuregelung durch das Gesundheitsministerium.
Die wesentliche Aussage lautet:
„Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen den Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung regelmäßig nicht und sind den Visieren damit quasi gleichgestellt.“
Aus diesem Grund sind derartige Masken (z. B. auch Smile-by-ego) im schulischen Bereich nicht mehr erlaubt.
Die Erläuterung:
„Neben dem direkten Schutz gegen Tröpfchen muss auch eine Reduzierung von
Aerosolen gewährleistet sein. Aerosole werden nicht nur beim Sprechen, sondern
auch schon beim Atmen freigesetzt. Da sie deutlich kleiner als Tröpfchen sind, ist
es besonders wichtig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung dicht an der Haut anliegt,
um auch eine Freisetzung an der Seite oder nach unten zu minimieren. Deshalb
ist eine Mund-Nasen-Bedeckung eine an den Seiten enganliegende, Mund und
Nase bedeckende textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist,
eine Ausbreitung sowohl von übertragungsf.higen Tröpfchenpartikeln als auch von
Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern,
unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Auf
Grund des Ausbreitungsverhaltens von Aerosolen ist eine lückenhafte Abdeckung
nicht ausreichend, denn nur mittels einer eng an der Haut anliegenden Mund-
Nasen-Bedeckung wird eine seitliche oder aufwärtsgerichtete Freisetzung dieser
potentiell infektiöseren Luftgemische bestmöglich minimiert. Dies entspricht auch
der Haltung des RKIs.“
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen also auf Textil- oder Einwegmasken zurückgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. die Schulleitung
Bitte lesen Sie das offizielle Schreiben. Hier wird noch einmal genau erklärt, welchen Grund und Nutzen diese vorgezogenen Weihnachtsferien haben.
Falls Sie Interesse an einem mobilen Endgerät haben, lesen Sie bitte die Vertragsbedingungen und bekunden Ihr Interesse bei der Klassenlehrer*in.
Wie Sie den Medien vielleicht entnommen haben, fand letzte Woche ein Schulgipfel statt, an dem neben Eltern- und Schülervertretungen auch Kultusminister Piazolo und Ministerpräsident Söder teilgenommen haben.
Die Stadt Augsburg hat deshalb eine neue Allgemeinverfügung verfasst, die ab sofort gilt.
Hier die wichtigsten Punkte für die Grundschulen:
1. Der vom Kultusministerium entwickelte Stufenplan wurde abgeschafft. Nun entscheidet allein das örtliche Gesundheitsamt in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt darüber, welche Art von Unterricht angeboten wird.
2. Die Schulen werden möglichst offengehalten. An Grundschulen ist täglich Präsenzunterricht.
3. Bei Infektionsfällen werden einzelne Klassen geschlossen; unter Umständen auch eine gesamte Schule.
4. Kinder mit milden Erkältungssymptomen wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlichem Husten dürfen in die Schule.
5. Kinder mit Symptomen wie Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule und erst wieder zum Unterricht erscheinen, wenn sie 24 Stunden symptomfrei waren. Ein negativer Coronatest ist nicht nötig.
6. Im Falle einer Quarantäne nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zu den Familien auf und gibt Anweisungen zu Testungen oder zur Dauer der Quarantäne (im Regelfall 14 Tage nach dem letzten Kontakt zur erkrankten Person).
7. Die Schule stellt lediglich die Kontaktdaten zur Verfügung und entscheidet nicht über Quarantänedauer oder medizinische Maßnahmen!
Über Neuerungen informieren wir Sie so zeitnah wie möglich. Wir bitten Sie um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und wünschen Ihnen und Ihren Familien vor allem Gesundheit.
Bestimmt haben Sie der Presse entnommen, dass bis zu den Herbstferien noch Regelbetrieb mit täglichem Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden wird. Nach den Ferien wird Stufe 3 des Hygieneplans ausgerufen, wobei beabsichtigt ist, dass an Grundschulen weiterhin alle Kinder im Präsenzunterricht beschult werden.
Hier die wichtigsten Punkte aus dem Schreiben der Bürgermeisterin Martina Wild an die Schulleitungen:
„Unter Berücksichtigung der unveränderten Tatsache, dass die Schulen bisher nicht als führende Infektionsherde zu werten waren und der immensen pädagogischen Gründe, die für ein Aufrechterhalten des Präsenzunterrichts sprechen, wurde vereinbart, dass die derzeit verschärfte Stufe 2 noch bis zum Beginn der Herbstferien Bestand haben soll. Ein regulärer Präsenzunterricht soll insofern noch bis einschließlich Freitag, den 30.10.2020, für alle Schulen ermöglicht werden.
Parallel bitten wir alle Schulen, sich bis zum Ende der Herbstferien darauf vorzubereiten, dass ab 09.11.2020 die Stufe 3 ausgerufen wird.
Unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens sollen die Grund-, Mittel- und Förderschulen nach Möglichkeit vorerst von der Verpflichtung, in Stufe 3 einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten zu müssen, ausgenommen werden. Nach den Herbstferien könnte in diesen Schularten auch dann noch ein weitgehend uneingeschränkter Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden.
Die generelle Maskenpflicht (auch während des Unterrichts) gemäß der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt weiterhin unverändert für alle Schulen. Darüber hinaus werden die Schulen gebeten, im besonderen Maße auf eine konsequente Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) zu achten und die genutzten Unterrichtsräume regelmäßig und ausreichend zu belüften (Stoßlüften anhand eines Lüftungsplans etc.).“
Welche Änderungen in Stufe 3 auf uns zukommen werden, erfahren Sie zeitnah.
Aufgrund der gegenwärtigen Coronalage in Augsburg müssen wir uns jederzeit auf ein Wechselmodell oder gar auf Umstellung ganz auf den Distanzunterricht einstellen.
Die KlassenlehrerInnen aller Klassen haben sich dazu je nach Jahrgangsstufe und Ausgangslage in der Klasse ein Konzept überlegt und werden Ihnen dieses sofort darlegen, wenn der Fall eintritt.
Für die gesamte Schule haben wir vereinbart:
a. Wechselmodell:
Wir unterrichten die Kinder in täglich wechselnden Gruppen jeden zweiten Tag. So bleiben wir in engem Kontakt mit den Kindern und können sie entsprechend begleiten.
Material für das Lernen zuhause wird den Kindern mitgegeben und wieder eingesammelt.
Die Einteilung erfolgt nach pädagogischen Gesichtspunkten. Geschwister kommen am gleichen Tag.
b. Distanzunterricht:
Jede Klassenlehrkraft tritt an den Wochentagen täglich mit den Familien persönlich in Kontakt. Die Klassenleitung entscheidet hier den gewählten Weg und das Medium mit Rücksichtnahme auf die Klassensituation. Die Kinder bekommen tägliche Aufgaben, die am jeweiligen Tag zu erledigen sind. Die Fachlehrkräfte sprechen sich mit den Klassenlehrkräften ab.
Je nach Aufgabenformat können Materialien zur Korrektur im Eingangsbereich der Schule abgegeben oder zu Hause kontrolliert werden.
Sie werden sofort informiert, wenn es offizielle Neuigkeiten gibt. Auch auf unserer Homepage finden Sie dann aktuelle Informationen. Planungen orientieren sich immer dynamisch an der Entwicklung des Infektionsgeschehens und werden diesem auch kurzfristig angepasst.
Die vorliegenden Planungen orientieren sich immer dynamisch an der Entwicklung des Infektionsgeschehens und werden diesem auch kurzfristig angepasst.
Änderungen sind immer vorbehalten.
Durch eine eventuelle landesweite oder bundesweite Allgemeinverfügung oder einen landesweiten Erlass des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus können die vorliegenden Überlegungen auch außer Kraft gesetzt werden.
Die bekannten Hygienemaßnahmen gelten für alle Schüler und Erwachsene.
Das Tragen der Schutzmaske sowie das Einhalten der Abstandsregel im Schulhaus, auch während des Unterrichts, ist seit Mittwoch, 14.1020, für alle verpflichtend.
Sie finden die dazugehörigen Beschlüsse zum Download hier: