Liebe Eltern,

 

mit der Schulanmeldung und besonders dem Schulanfang beginnt für Ihre Kinder ein neuer, wichtiger Lebensabschnitt. Dabei begleiten wir Sie mit Informationen zum Ablauf, Beratungsangeboten, einem Elternabend sowie einer Schnupperstunde für die Kinder.

 

Schulpflicht/Einschulung

 

Anzumelden sind alle Kinder, die regulär schulpflichtig werden. Dies betrifft die Kinder, die am 30. September 2024 sechs Jahre alt, also spätestens am 30. September 2018 geboren sind.

Bitte merken Sie sich Dienstag, 12.03.2024, vor.

Alle Familien erhalten Anmeldeformulare sowie weitere Informationen auf dem Postweg.

 

Korridorkinder

Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, haben die Möglichkeit, den Beginn der Schulpflicht auf das kommende Schuljahr zu verschieben. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren ebenso wie alle anderen Kinder; es ergeben sich insoweit keine Änderungen. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen frei, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird. Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, muss die schriftliche Mitteilung bis spätestens Mittwoch, 10. April 2024 bei der Schule eingehen.

 

Zurückstellung

Ein Kind kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung nach erfolgter Schuleinschreibung.

 

Schulanmeldung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf 

Die Schulanmeldung erfolgt in der Regel an der Sprengelschule. Kinder können die Sprengelgrundschule oder ein Förderzentrum besuchen. Die Aufnahme an ein Förderzentrum setzt die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens voraus. Bei Bedarf können Sie sich an die Inklusionsberatung am Staatlichen Schulamt (Tel. 324-6940) wenden. 

 

Gastschulanträge

Einen Gastschulantrag (Sprengelbefreiung) reichen Sie am Tag der Schuleinschreibung bei uns ein. Sie benötigen hierzu eine Arbeitsbescheinigung und eine Betreuungserklärung oder Bescheinigung des Hortes. Wir leiten Ihren Antrag an die Stadtverwaltung weiter.

 

Das Formular für den Gastschulantrag finden sie hier: 

Gastschulantrag online ausfüllen 

 

 

Dokumente 

Eine Auflistung der Dokumente, die Sie am Tag der Schuleinschreibung vorlegen müssen, erhalten Sie mit der schriftlichen Einladung.